Der Gesundheits-Check / Krebsfrüherkennung
In der gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie zwischen 18 und 34 Jahren einmalig in diesem Zeitraum einen Anspruch auf eine Gesundheitsuntersuchung (GU).
Ab 35 Jahren haben Sie dann alle 3 Jahre Anspruch auf die sogenannte GU-35 (Gesundheitsuntersuchung) sowie die Hautkrebsfrüherkennung beim Hausarzt.
Die Gesundheitsuntersuchung beinhaltet neben der ausführlichen körperlichen Untersuchung bereits zwischen dem 18. und 34. Lebensjahr bei bestehendem erhöhtem Risiko für die Entwicklung einer Herz- Kreislauferkrankung, und ab dem 35. Lebensjahr regelhaft, die Bestimmung von Blutzucker, Cholesterin, HDL, LDL, Triglyceride und Urin-Stix (ggf. inklusive der Hautkrebsfrüherkennung). Zusätzliche Untersuchungen können bei medizinischer Notwendigkeit ergänzt werden.
Die Krebsfrüherkennung besteht aus der Testung auf verstecktes Blut im Stuhl (FOBT) ab dem Alter von 50 Jahren, bzw. der Darmspiegelung ab dem Alter von 50 Jahren bei Männern und ab 55 Jahren bei Frauen.
Die Krebsfrüherkennung der Prostata wird dem Mann ab einem Alter von 45 Jahren angeboten.
Da Maßnahmen der Krebsfrüherkennung nicht unproblematisch sind und neben einem möglichen Nutzen auch einen möglichen Schaden verursachen können, empfehlen wir Ihnen, sich vor Inanspruchnahme einer solchen Maßnahme von uns beraten zu lassen.
Die Krebsfrüherkennungsmaßnahmen bei der Frau wird in der Regel bei Ihrem/r Gynäkologen/in durchgeführt.